Muss jeder Verkauf einzeln in der Buchführung erfasst werden?

Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind alle Geschäftsvorfälle einzeln zu erfassen. Verstöße gegen den Grundsatz der Einzelverbuchung können zum Verlust der Beweiskraft der Buchführung führen und das Finanzamt zur Hinzuschätzung von Umsätzen oder zur vollständigen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigen.

Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind alle Geschäftsvorfälle einzeln zu erfassen. Es genügt also nicht, in der Buchführung lediglich die Monatssummen der Umsatzerlöse und der Betriebsausgaben, z. B. Provisionen und Gebühren, auszuweisen. Verstöße gegen den Grundsatz der Einzelverbuchung können zum Verlust der Beweiskraft der Buchführung führen und das Finanzamt zur Hinzuschätzung von Umsätzen oder zur vollständigen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigen.

Eine manuelle Erfassung sämtlicher Einzelpositionen ist mühsam und zeitaufwendig, ab einem bestimmten Umfang der geschäftlichen Aktivitäten auch unwirtschaftlich bzw. unmöglich.

Wir verfügen über Schnittstellen zwischen unserem Buchführungssystem und gängigen Shopsystemen, z. B. Shopify, Plentymarkets, Websale, Shopware, E-vendo, Magento, Orocommerce, Orbiz, Oxid Eshop, Pretashop, Gambio, xt:Commerce, Modified, Commerce:seo, H.H.G. Multistore, Oscommerce, Zen Cart, OpenCart, Tomatocart, Spree Commerce, Sylius, Nopcommerce, Smartstore oder WooCommerce.

Dadurch ist es uns möglich, Ihre Daten zeitnah, effizient und dadurch kostengünstig für eine Weiterverwendung in der Buchführung aufzubereiten. Insbesondere die vom Gesetzgeber geforderte zeitnahe Erklärung der Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer wird so überhaupt erst ermöglicht.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass wir die Zahlungen den Leistungen zuordnen. Dabei ist es egal, ob die Zahlung durch Banküberweisung oder durch Bezahldienste, z. B. paypal erfolgt. Hierdurch lassen sich die offenen Posten einfach in der Buchhaltung überwachen.

Unsere Leistungen

  • Analyse der betrieblichen Abläufe und der verwendeten Software
  • Prüfung bestehender Schnittstellen auf Kompatibilität, gegebenenfalls Einrichten oder Entwicklung neuer Schnittstellen
  • Unterstützung bei der Einbindung von Payment-Systemen (z.B. Paypal, Klarna, Concardis, Stripe)
  • automatisierte Verbuchung der Daten aus verschiedenen Verkaufsplattformen, Warenwirtschaftssystemen und Bezahldiensten unter Beachtung der Grundsätze der GOBD
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