Ist es für die Umsatzsteuer von Bedeutung, wenn ich Waren ins Ausland versende?

Der Reiz des elektronischen Versandhandels liegt unter anderem auch darin, eine möglichst große Kundengruppe anzusprechen. Die Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts innerhalb der EU sorgt zwar dafür, dass ein Geschäft nicht in mehreren Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterliegt. Nicht harmonisiert sind allerdings die Höhe der Steuersätze und die Anwendbarkeit eines ermäßigten Steuersatzes.

Der Reiz des elektronischen Versandhandels liegt unter anderem auch darin, eine möglichst große Kundengruppe anzusprechen.

Wenn man es nicht ausdrücklich ausschließt, können auch ausländische Kunden eine Bestellung aufgeben. Häufig ist dies sogar ausdrücklich gewünscht und der Händler präsentiert sein Angebot bewusst auf Plattformen im Ausland.

Die Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts innerhalb der EU sorgt zwar dafür, dass ein Geschäft nicht in mehreren Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterliegt. Nicht harmonisiert sind allerdings die Höhe der Steuersätze und die Anwendbarkeit eines ermäßigten Steuersatzes. So unterliegt z. B. die Lieferung von Pflanzen in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz von 7%, in Großbritannien aber nicht, was eine Belastung mit dem dortigen Regelsteuersatz in Höhe von 20% zur Folge hat. Ob die Besteuerung allerdings im Land des Versenders, dem sogenannten Ursprungsland oder im Zielland, dem sogenannten Bestimmungsland, stattfindet, ergibt sich aus komplexen steuerrechtlichen Vorschriften. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Lieferschwellen verwiesen, bei deren Überschreitung sich die umsatzsteuerliche Beurteilung, auch innerhalb eines Jahres, ändert.

Wir verfügen über ein Netz von Partnersteuerberatern in den anderen EU-Staaten mit deren Unterstützung wir Ihnen helfen, Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten europaweit zu erfüllen.

Unsere Leistungen

  • Maßnahmen zur Vermeidung umsatzsteuerlicher Pflichten im Ausland
  • umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland, soweit unvermeidbar oder gewünscht
  • Kommunikation mit den ausländischen Finanzbehörden
  • elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen und weiterer steuerlich relevanter Daten an ausländische Finanzbehörden