Holding ist im Grunde nur die Bezeichnung einer Gesellschaft, deren einziger Zweck es ist, Beteiligungen an anderen Gesellschaften, z. B. der Startup GmbH, zu halten. An der Holding ist dann der Gründer beteiligt, der ansonsten die Anteile an der Startup GmbH direkt gehalten hätte.
Ausgehend von diesem Grundkonstrukt wurden, je nach angestrebtem Zweck, verschiedene Abwandlungen geschaffen. So gibt es operative Holdings, Managementholdings, Finanzholdings oder strukturelle Holdings, bei denen die Muttergesellschaft, neben dem Anteilsbesitz, noch weitere Aufgaben übernimmt.
Obwohl der Begriff nach Konzern und internationaler Verstrickung klingen mag und das Konzept sicherlich auch in diesen Dimensionen entwickelt wurde, lassen sich die Vorteile eins zu eins auf kleine Unternehmen, hier insbesondere auch Startups übertragen.
Ein entscheidender Vorteil des Beteiligungsholding liegt in der Besteuerung. Solange Gewinne aus der Startup GmbH nicht an den Anteilseigner ausgeschüttet werden, bleibt es bei der Besteuerung mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und in der Regel auch Gewerbesteuer, zusammen etwa 30%.
Wird der Gewinn im Anschluss an eine natürliche Person, hier den Gründer, ausgeschüttet, erfolgt regelmäßig eine Besteuerung mit Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls noch 9% Kirchensteuer. Von 100 ausgeschütteten Euro verbleiben dann noch 71,37 €.
Falls aber der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft ist, also z. B. die Holding GmbH, erfolgt eine Besteuerung nur auf 5 % des ausgeschütteten Gewinns mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, zusammen wieder etwa 30%. Von 100 ausgeschütteten Euro verbleiben dann 98,50 €.
Sinnvoll ist das Ganze vor allem dann, wenn beabsichtigt ist, die ausgeschütteten Gewinne der Startup GmbH wieder zu investieren, z. B. in eine Startup II GmbH oder eine Immobilien GmbH.
Der Vorteil greift im gleichen Umfang auch bei Gewinnen aus dem Verkauf der Anteile an der Startup GmbH. Diese fließen dann ja auch nicht dem Gründer zu, sondern der Holding GmbH. Die Holding GmbH wäre in diesem Fall Bestandteil einer Exit-Strategie.
Im Zusammenhang mit der Holding GmbH lassen sich im weiteren Verlauf verschiedene steueroptimierte Gestaltungen realisieren, z. B. durch gezielte Ausnutzung der Steuerprogression oder durch Wegzug des Gründers in ein Niedrigsteuerland.
Als wesentlicher Nachteil einer Holding-Struktur sind die Kosten zu nennen. Eine zusätzliche Gesellschaft verursacht Gründungskosten sowie jährliche Kosten für Abschlüsse, Steuererklärungen und die Erfüllung weiterer administrativer Pflichten.