Amazon FBA Steuerberater

Wie dominant Amazon auch in Deutschland schon ist, belegte erstmals eine Studie, die dem Handelsblatt Ende 2018 vorlag. Forscher der Universität Sankt Gallen haben ermittelt, dass der Onlinehändler in wichtigen Produktgruppen schon überraschend hohe Marktanteile hat – nicht nur im Vergleich zu anderen Onlinehändlern, sondern zum gesamten Handel.

Annähernd die Hälfte des deutschen Onlinehandels geht inzwischen über Amazon. Vor allem bei Büchern, Elektroartikeln und Spiel- und Freizeitwaren ist der US-Konzern so stark geworden, dass etliche unabhängige Händler über den Marktplatz verkaufen müssen, um ihre Kunden überhaupt noch zu erreichen.

Weltweit setzte das Unternehmen zuletzt schon fast 180 Milliarden Dollar um. In Deutschland waren es nach eigenen Angaben 17 Milliarden Dollar – fast viermal so viel wie die Warenhausketten Karstadt und Kaufhof zusammen.

Für die BTB Steuerberatungsgesellschaft waren diese Zahlen Grund genug sich mit den möglichen Besonderheiten und Klippen im Zusammenhang mit der Plattform „Amazon“ auseinander zu setzen und auf steuerrechtliche Besonderheiten hinzuweisen.

Amazon FBA

Im Rahmen des FBA-Service nimmt Amazon dem Versandhändler auf Wunsch einen Großteil des Logistikaufwands ab.

Amazon betreibt dazu Warenhäuser an verschiedenen Standorten in Europa. Bei international operierenden Versandhändlern kann es dabei vorteilhaft sein, die Ware nahe dem Standort eines potentiellen Kunden vorzuhalten, da diese im Falle einer Bestellung schneller beim Kunden ist. Auch ist die Lagerung in einigen Staaten kostengünstiger als in anderen. Ein Vorteil den Amazon, zumindest teilweise, an seine Händler weiter gibt.

Für die umsatzsteuerliche Beurteilung kommt es aber eben nicht darauf an, in welchem Land der Versandhändler seinen Sitz hat, sondern, zumindest bis zur Überschreitung der jeweiligen Lieferschwelle des Bestimmungslandes, von wo aus die Ware versandt wird. Hieraus ergeben sich umsatzsteuerrechtliche Pflichten in weiteren Ländern.

Dabei ergeben sich auch so merkwürdige Ergebnisse wie im folgenden Beispiel:

Ein Versandhändler mit Sitz in Deutschland hat Amazon gestattet, seine Waren auch in anderen europäischen Staaten einzulagern. Die Bestellung eines Kunden aus Deutschland bedient Amazon in Folge dessen mit einer Warensendung aus seinem Lager in Polen. Da der Versandhändler die deutsche Lieferschwelle weder überschritten, noch darauf verzichtet hat, ergibt sich eine Umsatzsteuerpflicht in Polen. Neben dem erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand ist auch zu beachten, dass der polnische Mehrwertsteuersatz in Höhe von 23% anzuwenden ist.

Die Lösung sollte allerdings nicht darin bestehen, auf die Lagerung von Waren im EU-Ausland zu verzichten, da man dadurch auch die  damit im Zusammenhang stehenden Vorteile verliert. Vielmehr sollte man diese Vorteile mit einer steuerlichen Optimierung verbinden, was im vorgenannten Fall gar nicht so schwer ist und dazu führt, dass beide Nachteile vermieden werden können. Gerne zeigen wir Ihnen, wie das geht.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Vorteilhaftigkeit der Einlagerung von Waren im Ausland unter Berücksichtigung der zusätzlichen administrativen Aufwendungen und Kosten
  • Unterstützung bei Maßnahmen zur Vermeidung von umsatzsteuerlicher Pflichten im Ausland